Zentralarchiv der EKR: Bestätigungen für Kinder von Russlanddeportierten

Das Entschädigungsgesetz für Opfer der politischen Verfolgung in Rumänien wurde durch das Gesetz 130/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet. Da Anfragen an das Zentralarchiv im Teutsch-Haus kommen, wird Folgendes mitgeteilt:

Aufgrund der in Zentralarchiv der EKR vorhandenen Listen aus den Kirchengemeinden können für die Nachkommen ehemals deportierter Personen Bestätigungen der Deportation ausgestellt werden. Die Bestätigungen werden den Antragstellern über die Kanzlei des Landeskonsistoriums per Post zugeschickt.

Vom Antragsteller benötigen wir:

1. den vollständigen Namen (Familienname, Vornamen, Mädchenname, Familienname zur Zeit der Deportation) der deportierten Person und Geburtsdatum und Ort.
2. Kopie/oder Foto/oder Scan des Geburtsscheins der deportierten Person (oder Heiratsurkunde, oder Totenschein – das Geburtsdatum muss damit belegt werden.)
3. Angabe über die Ortschaft, aus der die Aushebung erfolgte (meist, aber nicht immer wurde die Person direkt aus dem Geburtsort ausgehoben! Die Listen sind nach Ortschaften geordnet. Ohne Ortschaft können wir nicht suchen.)
4. Name und Postanschrift des Antragstellers, wohin die Bestätigung geschickt werden soll.

(5. Anzahl der benötigten Bestätigungen, falls mehrere Geschwister sind.)

Die Bitte um Bestätigung, die die oben genannte Angaben enthalten muss,  soll bitte ganz simpel formuliert und per E-Mail an casa.teutsch [ät] gmail.com geschickt werden.

Später nachgereichte Kopien oder Adressmitteilungen behindern die Bearbeitung.

Bestätigt werden kann von unserem Archiv selbstverständlich nur das, was in den Archivunterlagen steht. Im Falle der Deportation steht oft nur das Datum der Aushebung. Es fehlt häufig die Angabe des Arbeitseinsatz-Ortes in der UdSSR, und es fehlt oft auch das Datum der Rückkehr aus der Deportation. Informationen aus anderen Quellen (persönliche Mitteilungen, Briefe, Tagebücher, Zeugenaussagen, Heimatbücher sowie Bescheinigungen, Bestätigungen/Adeverințe anderer Institutionen) können hier nicht bestätigt werden. Die Daten aus solchen Quellen können nicht in die kirchliche Bestätigung eingetragen werden.

Es entstehen für die Antragsteller keine Kosten; das Landeskonsistorium verzichtet auf eine diesbezügliche Bearbeitungsgebühr.

Die Bestätigungen werden in rumänischer Sprache ausgestellt.

Die Bestätigungen werden ausschließlich auf dem Postweg verschickt. Abholung nicht möglich.

Wir bitten alle Betroffenen, erst zu prüfen, ob sie die nötigen Unterlagen über die Deportation ihrer Mutter/ihres Vaters nicht bereits besitzen. Dadurch wird bürokratische Mehrarbeit sinnvoll vermieden.

Wegen sehr zahlreicher Anfragen kann es bei der Zusendung der Bestätigungen Verzögerungen geben. Es kann keine Auskunft darüber geben, wann genau Sie die Bestätigung bekommen.

Bitte von Telefonaten abzusehen.

Bitte fügen Sie (falls Sie den Postweg wählen) Ihren Briefen keine Originaldokumente bei, nur Kopien, die Sie entbehren können.

Der eigentliche Antrag auf Entschädigung muss bei der staatlichen Behörde AJPIS gestellt werden. Unser Archiv kann da nicht vermitteln.

Für Abstammungsnachweise und Kasualbestätigungen (Taufe, Trauung, Beerdigung) wenden Sie sich bitte an die zuständigen Pfarrämter oder  – nur falls das Pfarramt Ihnen nicht weiterhelfen kann – an das Zentralarchiv.

Bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden der Standesämter kann das Archiv nicht vermitteln. Ebensowenig vermittelt das Kirchenarchiv zu anderen Institutionen und Behörden.

 

Dr. Gerhild Rudolf